Warensendungen
- Es handelt sich um ein Bücher- und Warensendungsprodukt: z.B. Bücher, Broschüren, Notenblätter, Landkarten, Warenproben, Muster oder Gegenstände wie Ersatzteile, elektronische Geräte, Handyzubehör, Datenträger, Textilien, Haushaltswaren.
- Erlaubt ist die Beilage von Lieferschein, Zahlungsvordruck oder Rechnung – keine persönliche Nachricht, keine briefliche Mitteilung. Die Sendungen können geschlossen eingeliefert werden und müssen lediglich oberhalb der Anschrift die Bezeichnung „BÜWA“ (Abkürzung für Bücher- und Warensendung) aufweisen.
- Die Bücher- und Warensendungen können separat mit der Tagespost mitgegeben oder in einen arriva-Briefkasten1 eingeworfen werden.
- Werden die angegebenen Höchstmaße überschritten, wird die Warensendung als Paket versendet und berechnet.
Zusatzoption: WarensendungPLUS
Mit WarensendungPLUS können Sie Ihr Warenwirtschaftssystem bequem an unseren Logistikprozess anbinden und von weiteren Vorteilen profitieren.
Vorteile:
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1 Einwurf in einen Briefkasten nur bis 3,5 cm möglich.
2 innerhalb aktuellem arriva-Zustellgebiet zzgl. gesetzlicher MwSt.
3 außerhalb aktuellem arriva-Zustellgebiet - steuerfreies Produkt der Deutschen Post AG (DPAG)